Service

Wasserschaden – was nun?

Schadenausmaß begrenzen!

  • Strom für den betroffenen Bereich abschalten (Sicherungskasten)
  • Wasserzufuhr stoppen (Absperrventile oder Hauptwasserhahn abzustellen)
  • Dokumentieren Sie den Schaden anhand von Fotos
  • Ausgetretenes Wasser beseitigen und Inventar aus dem Schadenbereich verstellen
  • Informieren Sie umgehend Vermieter, Hausverwaltung usw. über den Schaden. Hier wird Ihnen die weitere Vorgehensweise mitgeteilt.

Diese Punkte sollen den groben Hergang nach der Entdeckung eines Leitungswasserschadens lediglich veranschaulichen, jeder Wasserschaden ist anders und es kann zu notwenigen Abweichungen der Sofortmaßnahmen kommen.


Wir kommen ins Spiel!

1. Nach unserer Beauftragung werden wir mit Ihnen einen Termin zur Leckagesuche vereinbaren. Unter dem Einsatz von fallbezogenen Spezialgeräten und Messungen werden wir eine Leckortung vornehmen. Unser Augenmerk ist dabei ganz darauf gerichtet, weitere Schäden so gering zu möglich zu halten und hierbei rasch die Leckage zu finden.

2. Sobald die Leckage lokalisiert wurde, werden wir in Zusammenarbeit mit einer Installationsfirma die Schadstelle reparieren.

3. Jetzt wird die Trocknung des betroffenen Bereiches eingeleitet.

4. Wir verfassen die Dokumentation der Erstversorgung. Hier wird der Schaden protokolliert und mit Fotos dokumentiert. Außerdem erhalten Sie eine Kostenübersicht der Erstversorgung.

5. Gerne fertigen wir Ihnen im Anschluss der Trocknung einen Kostenvoranschlag über die Sanierung und/oder stellen den Kontakt zu Fachfirmen her.


 

Keine Angst vor dem Papierkrieg oder das „Kleine Papier-Lexikon“

Umfasst das Angebot zur Wiederherstellung des betroffenen Bereiches in den ursprünglichen Zustand vor Schadeneintritt.

Handelt es sich um einen Versicherungsfall, so haben Sie die Möglichkeit eine Sicherungsabtretung zu unterzeichnen. Damit können wir die Rechnung(en) und andere Dokumente direkt bei Ihrem Versicherer einreichen und mit diesem abrechnen. Sie ersparen sich damit den Verwaltungsaufwand.

Nach Beendigung der Trocknungsmaßnahme übersenden wir Ihnen den sog. Strombrief, in dem der Energiemehrverbrauch auf Grund der Trocknungsgeräte dokumentiert ist. Diesen reichen Sie bitte an Ihren Stromversorger weiter, um über den einmaligen Mehrverbrauch zu informieren. Sie können damit eine höhere Einstufung bei der Stromabrechnung vermeiden. Handelt es sich um einen Versicherungsfall, ersetzt Ihnen die Versicherung die Kosten des Mehrverbrauchs. Haben Sie uns eine Sicherungsabtretung unterschrieben, übersenden wir den Strombrief direkt Ihrer Versicherung, damit diese Ihnen den Mehrverbrauch während der Trocknung ersetzt.

Ab Januar 2017 verwenden wir zur Erstellung von Strombriefen MID konforme Verbrauchszähler. Bei der Stromentnahme erfüllen wir ab Januar 2017 die BGI 608.