Service

Wasserschaden – was nun?

Schadenausmaß begrenzen!

  • Strom für den betroffenen Bereich abschalten (Sicherungskasten)
  • Wasserzufuhr stoppen (Absperrventile oder Hauptwasserhahn abzustellen)
  • Dokumentieren Sie den Schaden anhand von Fotos
  • Ausgetretenes Wasser beseitigen und Inventar aus dem Schadenbereich verstellen
  • Informieren Sie umgehend Vermieter, Hausverwaltung usw. über den Schaden. Hier wird Ihnen die weitere Vorgehensweise mitgeteilt.

Diese Punkte sollen den groben Hergang nach der Entdeckung eines Leitungswasserschadens lediglich veranschaulichen, jeder Wasserschaden ist anders und es kann zu notwenigen Abweichungen der Sofortmaßnahmen kommen.


Wir kommen ins Spiel!

1. Nach unserer Beauftragung werden wir mit Ihnen einen Termin zur Leckagesuche vereinbaren. Unter dem Einsatz von fallbezogenen Spezialgeräten und Messungen werden wir eine Leckortung vornehmen. Unser Augenmerk ist dabei ganz darauf gerichtet, weitere Schäden so gering wie möglich zu halten und hierbei rasch die Leckage zu finden. Für eine Leckagesuche planen wir in der Regel drei Stunden ein, bitte nehmen Sie sich Zeit für uns! 

2. Sobald die Leckage lokalisiert wurde, werden wir möglichst sofort die Schadstelle reparieren.

3. Jetzt wird die technische Trocknung des betroffenen Bereiches zur Schadenminderung eingeleitet. Eine Trocknungsmaßnahme umfasst in der Regel 21 Tage bei 24 Stunden Laufzeit der Trocknungsgeräte. 

4. Wir verfassen einen Schadenbericht für die Versicherung. Hier wird der Schaden protokolliert und mit Fotos dokumentiert. 

5. Gerne fertigen wir Ihnen im Anschluss der Trocknung einen Kostenvoranschlag über die Sanierung des Schadenbereiches.

6. Nun ist Geduld gefragt. Der Fachkräftemangel ist leider überall spürbar und macht auch vor Wasserschäden nicht halt. Die Prüfung eines Kostenvoranschlages durch das Versicherungsunternehmen kann einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Auch wir benötigen nach der Auftragserteilung Zeit um Ihren Auftrag einzuplanen und Material zu beschaffen. Hier gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. 


 

Keine Angst vor dem Papierkrieg oder das „Kleine Papier-Lexikon“

Umfasst die voraussichtlichen Leistungen und den damit entstehenden Kosten zur Wiederherstellung des betroffenen Bereiches in den ursprünglichen Zustand vor Schadeneintritt.

Nach Beendigung der Trocknungsmaßnahme übersenden wir Ihnen den sog. Strombrief, in dem der Energiemehrverbrauch auf Grund der Trocknungsgeräte dokumentiert ist. Diesen reichen Sie bitte an Ihren Stromversorger weiter, um über den einmaligen Mehrverbrauch zu informieren. Sie können damit eine höhere Einstufung bei der Stromabrechnung vermeiden. Handelt es sich um einen Versicherungsfall, ersetzt Ihnen die Versicherung die Kosten des Mehrverbrauchs. 

Ab Januar 2017 verwenden wir zur Erstellung von Strombriefen MID konforme Verbrauchszähler. Bei der Stromentnahme erfüllen wir ab Januar 2017 die BGI 608.

Handelt es sich um einen Versicherungsfall, so haben Sie die Möglichkeit eine Abtretungserklärung zu unterzeichnen. Damit treten Sie als Versicherungsnehmer und Auftraggeber den Ersatzanspruch aus dem Versicherungsvertrag für die von uns geleisteten Arbeiten an uns ab. 

Seit 2024 rechnen wir unsere Leistungen, ohne anderslautende Vereinbarung, über eine Verrechnungsstelle ab und verzichten daher auf Abtretungserklärungen. Die Verrechnungsstelle hat für Sie als Kunde den Vorteil, dass Sie über ein längeres Zahlungsziel verfügen können, als wir Ihnen dies einräumen könnten, und gleichzeitig erhalten wir zeitnah unseren Rechnungsbetrag durch die Verrechnungsstelle erstattet und können unsere Baustellen problemloser vorfinanzieren. Die Inanspruchnahme einer Verrechnungsstelle mit Ihrem Debitorenmanagement stellt für uns eine große Entlastung dar, durch die wir uns stärker auf die optimale Abwicklung Ihres Auftrages konzentrieren können. Bei Versicherungsschäden wird ein Zahlungsziel von 60 Tagen gewährt. Die Versicherung hat somit genügend Zeit den Vorgang zu prüfen und den Betrag an Sie zu überweisen. Sie müssten sodann lediglich den Betrag an die Bankverbindung der Verrechnungsstelle (auf unserer Rechnung vermerkt) weiterleiten.

Sie haben durch Ihre Versicherung die Kostenfreigabe unseres Kostenvoranschlages erhalten? Prima! Bitte übersenden Sie uns nun eine Auftragserteilung und wir können die Erledigung Ihres Auftrags einplanen.